Nur
ECE-Schutzhelme erlaubt?
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Na, so wie diese nette Japanerin sollte man heute
keinesfalls behütet sein.
Doch wie ist eigentlich die Rechtslage in
Deutschland? Muss man
immer den aktuellen ECE-genehmigten Hut besitzen
und auch benutzen?Zu diesem Thema hat sich vor
Jahren Dirk
durch den damaligen Irrgarten der Legislative gewühlt und
einen tollen Artikel
recherchiert. Seine Erkenntnisse wurden
mittlerweile durch die neue Rechtslage überholt,
die ich unten zitiere. Mein Fazit ist ohne
Gewähr, denn schließlich bin ich kein
Rechtsanwalt und biete hier keine Beratung an. Ob
es stimmt, muss jeder selber herausfinden.
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Sind Schutzhelme nur in
amtlich genehmigter Bauart erlaubt?
§ 21a Absatz 2 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO)
ist eigentlich recht (un)klar. Da heißt es:
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige
Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie
auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt
einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht,
wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Der in der StVO früher enthaltene Verweis auf einen
ECE-Schutzhelm ist damit entfallen. Gefordert wird
lediglich ein "geeigneter" Schutzhelm. Was geeignet
ist, entscheiden also im Falle eines Falles unser Kopf
und Richter.
Fazit: Nach § 21a Absatz 2 StVO können im Prinzip
auch Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich
genehmigt sind, also kein ECE-Zeichen tragen.
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Und was machen wir daraus? Wir alle wollen
eigentlich nur Motorradfahren, uns nicht bei einer
Verkehrskontrolle gegenüber den Ordnungshütern
rechtfertigen müssen oder gar mit einer lädierten
Birne im Krankenhaus liegen. Jeder Richter
wird bei der Frage der Eignung von Helmen sicher
auch nach dem Stand der Technik entscheiden. Und
der wird durch ein ECE-Zeichen bestens
nachgewiesen. Von all den polizeilichen und
juristischen Unbilden mal abgesehen: Geprüfte
Helme sind technisch wahrscheinlich besser als Hüte
von zweifelhafter Herkunft und bieten einen weit
höheren Schutz. Also ist es immer besser, einen zu
benutzen, der der aktuell geltenden ECE-Regelung
entspricht. Der hier abgebildete
Original-SUZUKI-Helm aus den 80ern gehört also ins
Sammelregal und nicht mehr auf den Kopf.
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© Michael (17.11.20
) [Start]
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