Nur ECE-Schutzhelme erlaubt?

Na, so wie diese nette Japanerin sollte man heute keinesfalls behütet sein. 
Doch wie ist eigentlich die Rechtslage in Deutschland? Muss man immer den aktuellen ECE-genehmigten Hut besitzen und auch benutzen?

Zu diesem Thema hat sich vor Jahren Dirk durch den damaligen Irrgarten der Legislative gewühlt und einen tollen Artikel recherchiert. Seine Erkenntnisse wurden mittlerweile durch die neue Rechtslage überholt, die ich unten zitiere. Mein Fazit ist ohne Gewähr, denn  schließlich bin ich kein Rechtsanwalt und biete hier keine Beratung an. Ob es stimmt, muss jeder selber herausfinden.

   
Sind Schutzhelme nur in amtlich genehmigter Bauart erlaubt?
§ 21a Absatz 2 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eigentlich recht (un)klar. Da heißt es:

"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Der in der StVO früher enthaltene Verweis auf einen ECE-Schutzhelm ist damit entfallen. Gefordert wird lediglich ein "geeigneter" Schutzhelm. Was geeignet ist, entscheiden also im Falle eines Falles unser Kopf und Richter.

Fazit:
Nach § 21a Absatz 2 StVO können im Prinzip auch Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind, also kein ECE-Zeichen tragen.
   

Und was machen wir daraus?
Wir alle wollen eigentlich nur Motorradfahren, uns nicht bei einer Verkehrskontrolle gegenüber den Ordnungshütern rechtfertigen müssen oder gar mit einer lädierten Birne im Krankenhaus liegen.
Jeder Richter wird bei der Frage der Eignung von Helmen sicher auch nach dem Stand der Technik entscheiden. Und der wird durch ein ECE-Zeichen bestens nachgewiesen.
Von all den polizeilichen und juristischen Unbilden mal abgesehen: Geprüfte Helme sind technisch wahrscheinlich besser als Hüte von zweifelhafter Herkunft und bieten einen weit höheren Schutz. Also ist es immer besser, einen zu benutzen, der der aktuell geltenden ECE-Regelung entspricht. Der hier abgebildete Original-SUZUKI-Helm aus den 80ern gehört also ins Sammelregal und nicht mehr auf den Kopf.

© Michael (17.11.20 )    [Start]