Schadenhaftung bei Transporten

Wenn ein Motorrad mit der Bahn, der Fähre oder mit dem LKW transportiert wird, stellt sich immer die Frage: "Wie wird das Teil verzurrt?" 
Interessant wird es, wenn die Kiste dann umfällt und festgestellt werden muss, wer dafür ist verantwortlich ist und die Schadensregulierung übernimmt.
Je nach Land, Transporteur und deren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann das recht unterschiedlich geregelt sein. Es lohnt sich vorher genau das Kleingedruckte zu lesen bzw. zu erfragen.

Fündig wird man in den Abschnitten über Pflichten des Auftraggebers, Gewährleistung und Haftung.

Bei der Deutschen Bahn muss der Kunde beispielsweise die Verzurrpunkte selbst wählen. 
Das Verladepersonal ist zwar behilflich, aber letztendlich legt der Kunde die Verzurrpunkte fest. Das Verzurrmaterial kommt von der Bahn und auch das Verzurren selbst übernimmt das Bahnpersonal.
Die Bahn schließt auch höhere Gewalt sowie Schäden durch nicht Bahnbedienstete, Diebstahl und Vandalismus aus und übernimmt keine Haftung.
Oben seht ihr einen typischen Schaden an der Sitzbank (winkelförmiger Einriss, Abschürfungen), der durch Bewegungen beim Transport entstehen kann. Er wird in der Regel mit der Begründung abgelehnt, dass es sich nicht um einen typischen "Verladeschaden" handelt. 
Ist die Kiste beschädigt, lässt es sich ausgiebig streiten, wer die Schuld und die Kosten trägt. Waren die Verzurrpunkte nicht gut gewählt oder war der Gurt nicht ausreichend gespannt? Hat das Gurtmaterial nachgegeben oder der Verzurrpunkt? Da der Kunde den Verzurrpunkt bestimmt hat, kann er auch nicht auf Schadenersatz pochen. 

Oft verliert sich die Frage nach der Haftung im Dickicht der Geschäftsbeziehungen. Die Reederei ist nicht der Transporteur, der Transporteur ist nicht der Ticketverkäufer und der Ticketverkäufer oft ein Subunternehmer. In einigen Fällen ist der Kunde grundsätzlich für alles zuständig.

Man sollte auf jedem Falle ausgiebig prüfen, wie die Befestigung gemacht wurde und mit gesundem Menschenverstand das ganze beurteilen. Aussagen wie „machen wir immer so, wird schon halten“ sind keine Hilfe.
Hilfreich im Falle eines Falles ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes und ein paar Fotos, die man vorher und nachher gemacht hat. Im Zeitalter der Digitalkameras ist das kein Problem mehr.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag von Dieter aus wiki.bmw-bike-forum.info, der mir die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung gegeben hat. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er stellt auch keine Rechtsberatung dar. 

© Michael (03.06.11 )    [Start]