Für alle, die ein modernes Moped ihr Eigen nennen,
habe ich hier die wichtigsten Informationen zur AUK in
Deutschland zusammengetragen:
Welche Fahrzeuge sind
betroffen?
Die AUK gilt für alle Leichtkrafträder und -roller (bis
125 cm²) sowie für Krafträder und -roller (ab 125
cm²), welche ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen
wurden. Das sind Fahrzeuge, die ein eigenes amtliches Kennzeichen
besitzen.
Wie oft wird gepüft?
Im Gegensatz zu den Autos ist die Abgasuntersuchung für Krafträder nicht
ein eigenständiges Prüfverfahren. Stattdessen wird
sie zusätzlicher Bestandteil der Hauptuntersuchung,
und die ist laut Gesetzgeber alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Noch 'ne Plakette auf dem
Kennzeichen?
Wird die Haupt- und Abgasuntersuchung bestanden, gibt
es die übliche Plakette. Dadurch wird keine weitere AU-Plakette notwendig.
Na, die hätte auf dem engen Nummernschild
wahrscheinlich auch keinen Platz gefunden.
Was passiert, wenn die
Abgasuntersuchung nicht bestanden wird?
Werden die
Emmisionswerte bei der Abgasuntersuchung nicht
eingehalten, gilt auch die normale Hauptuntersuchung
als nicht bestanden. Das Fahrzeug muss also zur
Nachprüfung.
Wie wird gemessen?
Die Rechtsgrundlage für die Prüfung ist die "41. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften". Das
Messverfahren ist recht einfach: bei Fahrzeugen ohne
Katalysator wird der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf
gemessen, bei Fahrzeugen mit Katalysator im "erhöhten"
Leerlauf. Also keine Angst, dass der Prüfer den armen
Motor gnadenlos hochdreht. Und wenn doch, könnt ihr
mit Verweis auf die Rechtsgrundlage Einspruch erheben.
Sollte es Probleme geben, hilft daher schon eine
vernünftige Einstellung von Vergaser und Zündung.
Was kostet die
Abgasuntersuchung?
Je nach Aufwand,
Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle wird die
Hauptuntersuchung zwischen etwas teurer. Das sind zur
Zeit zwischen 7,70 und 23,00 Euro.
Da es noch einige Fragen und Unklarheiten gibt, hat
die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE im April 2006 folgende
Information zum Thema veröffentlicht:
Sehr geehrte SUZUKI Fahrerinnen und -Fahrer,
am 1. April 2006 wurde in Deutschland die
Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) eingeführt.
Gemessen daran, dass die entsprechende Verordnung im
Bundesrat erst am 10. Februar 2006 verabschiedet
wurde, erfolgte die Umsetzung mehr als zügig.
Diese schnelle Umsetzung und eine nicht
rechtzeitige und umfassende Information vieler
TÜV-Prüfer durch deren übergeordnete Dienststellen
hat dazu geführt, dass an einigen Prüfstellen
G-Kat-Motorräder (auch anderer Hersteller) bei der
AUK durchgefallen sind, da die Prüfer in Unkenntnis
der Herstellerangaben den Grenzwert von 0,3% CO im
erhöhten Leerlauf zu Grunde legten.
Da es sich bei der AUK weltweit um die erste
regelmäßige Abgasuntersuchung an Motorrädern
handelt und die Hersteller nicht über eine sichere
Datenbasis verfügen, um Grenzwerte festzulegen, die
unter üblichen Bedingungen von technisch
einwandfreien Fahrzeugen eingehalten werden können,
hat SUZUKI auch für alle G-Kat-Motorräder einen
Maximalwert von 4,5% CO im erhöhten Leerlauf
festgelegt. Dies gilt für alle Fahrzeuge, welche die
Euro-2-Norm erfüllen.
In aller Regel liegen die Werte bei unveränderten und
regelmäßig gewarteten Fahrzeugen deutlich niedriger,
oft auch unter 0,3%. Prinzipbedingt können aber schon
die Werte im Normalzustand bei 1- und
2-Zylindermotoren deutlich über 0,3% liegen. Der
gesamte Schadstoffausstoß muss deshalb aber nicht
höher sein, da diese Motoren durch ihre größeren
Einzelhubräume auch abgastechnische Vorteile haben.
Aus folgenden Gründen empfehlen wir Ihnen, die
AUK bei Ihrem SUZUKI Vertragshändler durchführen zu
lassen, sei es durch den dafür anerkannten Betrieb
selbst oder durch einen Prüfingenieur, der die AUK
dort durchführt:
- Ihr SUZUKI Vertragshändler verfügt in jedem
Fall über die gültigen Soll- bzw. Maximalwerte.
- Er kann erforderlichenfalls Einstellungen
vornehmen, was die Prüfingenieure von TÜV,
DEKRA, etc. in der Regel nicht können und auch
gar nicht dürfen.
- Er kann im Fall von Problemen den technischen
Kundendienst des Importeurs kontaktieren, um
eventuelle Probleme zu beseitigen. Besonders im
Anfangsstadium der AUK kann der Kundendienst
wertvolle Tipps zur korrekten Durchführung der
AUK geben.
- Sie vermeiden dadurch Mehraufwand an Zeit und
Geld, falls wider Erwarten Probleme auftreten
sollten.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen eine
schöne und unfallfreie Motorradsaison.
Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH
U. Kroschel , Acting General Manager Motorcycle
Homologation
M. Henes, Group Leader Motorcycle Technical
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