Bußgeldkatalog in Deutschland

Natürlich bewegen wir alle zu jedem Zeitpunkt unser geliebtes Motorrad regelkonform, oder? Sollten wir dennoch mal das ein oder andere Mal über die Stränge schlagen, ist es hilfreich zu wissen, welche Konsequenzen drohen. Hier die Konsequenzen bei den gängigsten Verkehrsverstößen:
   

Rechtslage: 1.1. 2002

 

Geldbuße [EUR] Punkte Fahrverbot [Monate]

Abgasuntersuchung

Frist um mehr als 2-8 Monate überschritten

15

  

  

Frist um mehr als 8 Monate überschritten

40

1

  

Alkohol und Drogen
Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder Alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis)

Kfz geführt mit:

0,5- 1,09 Promille Blutalkohol

250

4

1

0,25- 0,54 mg/l Atemalkohol,
nachgewiesenem Drogenkonsum

250

4

1

0,25- 0,54 mg/l Atemalkohol,
nachgewiesenem Drogenkonsum

250

4

1

Autobahn / Kraftfahrstrasse

außerhalb Anschlussstellen ausgefahren

25

  

  

außerhalb Anschlussstellen eingefahren

25

  

  

mit Gefährdung anderer

50

3

  

beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet

50

3

  

gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung

40

1

  

Seitenstreifen für Vorankommen benutzt

50

2

  

gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren:

in Ein- und Ausfahrt

50

4

  

auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen

100

4

  

auf der durchgehenden Fahrbahn

150

4

1

Dichtes Auffahren

bei bis zu 80 km/h

25

  

  

bei mehr als 80 km/h Abstand weniger als:

halber Tachowert

35

  

  

5/10 des halben Tachowerts

40

1

 

4/10 des halben Tachowerts

50

2

  

3/10 des halben Tachowerts

75

3

  

bei mehr als 100 km/h Abstand weniger als:

2/10 des halben Tachowerts

100

4

1

1/10 des halben Tachowerts

125

4

1

bei mehr als 130 km/h Abstand weniger als:

5/10 des halben Tachowerts

50

2

  

4/10 des halben Tachowerts

75

3

  

3/10 des halben Tachowerts

100

4

  

2/10 des halben Tachowerts

125

4

1

1/10 des halben Tachowerts

150

4

1

Halten

Halteverbot missachtet

10

  

  

in zweiter Reihe gehalten

15

  

  

unzulässig auf Autobahn gehalten

30

  

  

Hauptuntersuchung

Frist um mehr als 2-4 Monate überschritten

15

  

 

Frist um mehr als 4-8 Monate überschritten

25

  

  

Frist um mehr als 8 Monate überschritten

40

2

  

Parken

nicht platzsparend geparkt

10

  

  

Parkverbot missachtet

15

  

  

länger als eine Stunde

25

  

  

in "zweiter Reihe" geparkt

20

  

  

Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen

20

  

  

in Feuerwehrzufahrt geparkt

35

  

  

unberechtigt auf Behindertenparkplatz

35

  

  

unzulässig auf Autobahn geparkt

40

  

  

Höchstparkdauer überschritten:

bis 30 Minuten

5

  

  

bis 1 Stunde

10

  

  

bis 2 Stunden

15

  

  

bis 3 Stunden

20

  

  

länger als 3 Stunden

25

  

  

Personensicherung

Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen

15

  

  

Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert

40

1

  

Sicherheitsgurt nicht angelegt

30

  

  

Kind nicht ordnungsgemäß gesichert

30

  

  

Kind ohne Sicherung befördert

40

1

  

Rechtsabbiegen 
mit Grünpfeil

Querverkehr behindert

35

  

  

Querverkehr gefährdet

60

3

  

vor Abbiegen nicht angehalten

50

3

  

Rote Ampel

bei Rot über die Ampel gefahren

50

3

  

mit Gefährdung

125

4

1

Rotphase länger als 1 Sekunde

125

4

1

mit Gefährdung

200

4

1

Stopp-Zeichen

nicht befolgt

10

  

  

mit Gefährdung

50

3

  

Tempoüberschreitung

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Tempoüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.

bis 10 km/h innerorts

15

  

  

bis 10 km/h außerorts

10

  

  

11- 15 km/h innerorts

25

  

  

11- 15 km/h außerorts

20

  

  

16- 20 km/h innerorts

35

  

  

16- 20 km/h außerorts

30

  

  

21- 25 km/h innerorts

50

1

  

21- 25 km/h außerorts

40

1

  

26- 30 km/h innerorts

60

3

1*

26- 30 km/h außerorts

50

3

1*

31- 40 km/h innerorts

100

3

1

31- 40 km/h außerorts

75

3

1*

41- 50 km/h innerorts

125

4

1

41- 50 km/h außerorts

100

3

1

51- 60 km/h innerorts

175

4

2

51- 60 km/h außerorts

150

4

1

61- 70 km/h innerorts

300

4

3

61- 70 km/h außerorts

275

4

2

über 70 km/h innerorts

425

4

3

über 70 km/h außerorts

375

4

3

Überholen

innerorts rechts überholt

30

  

  

ohne ausreichend Seitenabstand

30

  

  

beim Überholtwerden Tempo erhöht

30

  

 

unter Missachtung von Verkehrszeichen

40

1

  

außerorts rechts überholt

50

3

  

bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer Verkehrslage

50

3

  

unter Missachtung von Verkehrszeichen 
oder Fahrstreifenbegrenzung

75

4

  

mit Gefährdung

125

4

1

Vorfahrtsverstoß

mit Behinderung

25

  

  

mit Gefährdung

50

3

  

Unterschied zwischen Verwarnungsgeldangebot und Bußgeldverfahren
Dieser Katalog gilt in Deutschland falls keine Besonderheiten vorliegen.  Ein unterdurchschnittlicher Verstoß wird zugunsten des Betroffenen nur mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5 - 35 EUR belegt. Dieses schriftliches Verwarnungsgeldangebot kennen wir als " Knöllchen" und sollten es besser innerhalb einer Woche zahlen. Wird dies vergessen oder stellt die Behörde das Verfahren aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bußgeldverfahren
Hat der Verkehrsverstoß besondere Folgen oder liegen beim Verursacher bereits Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Grobe Verkehrsverstöße werden zwischen 40 - 750 EUR geahndet, sie werden im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. 
Für besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung abgesehen werden - jedoch meist gegen Erhöhung der Geldbuße.
Der Betroffene erhält zunächst Gelegenheit zur Anhörung, wobei die Angaben zur Sache freiwillig sind. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird - andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid.

Bußgeldbescheid
Dagegen kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden und es wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.

© Michael (12.08.04 )    [Start]