In Deutschland gibt es verschiedene
Zulassungsbestimmungen für Oldtimer und Klassiker. In
anderen europäischen Ländern bestehen zum Teil
ähnliche Regeln. Da unsere SUZUKIs zum Teil schon ein
hohes Alter erreicht haben, ist der Blick in die
Zulassungsbestimmungen sicher interessant.
Der folgende Artikel stammt von Wolfgang, Ralf und
Fred, den Betreibern von www.zweitakte.de,
die mir die freundliche Genehmigung zur Verwendung des
Materials gegeben haben.
Vier Wege winken jetzt dem Oldtimer-Freund in
Deutschland, um sein
kostbares Stück in den Verkehr zu bringen: Das
Oldtimer-Kennzeichen, das rote Dauerkennzeichen, das
Saisonkennzeichen und die reguläre Zulassung.
Welcher Weg ist der beste?
Die Antwort hängt vor allem von den Einsatzwünschen
des Oldie-Besitzers ab. Aber auch das Alter und der
Zustand des Fahrzeugs spielen eine Rolle - und manches
andere mehr. Viele Fragen in punkto Zulassung,
Betriebserlaubnis, Begutachtung, Besteuerung und
Versicherung sind abzuklären, um die richtige Lösung
zu finden.
1. Oldtimer-Kennzeichen:
Erst ab 30 Jahren
Die Vorteile
Zwei Vorteile bietet das Oldtimer-Kennzeichen mit
dem Zusatz "H":
Erstens - der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen
vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen
Kulturgutes einsetzen. Zweitens - der
Jahres-Steuersatz beläuft sich pauschal auf 46 EUR für
Motorräder und 191 EUR für alle anderen
Fahrzeuge, ob Uralt-Käfer, Setra-Bus,
Horch-Limousine oder Büssing-Lkw (Kosten für 2015).
Achtung: Zum Oldtimer-Kennzeichen gibt es zwei
Alternativen, die in punkto Besteuerung noch
günstiger sein können. Sie kommen in Betracht,
wenn der Veteran einen sehr kleinen Hubraum hat oder
jedes Jahr nur für wenige Monate auf die Straße
soll. Dann sollte der Oldie-Freund prüfen, ob nicht
eine reguläre bzw. saisonale Zulassung im Blick auf
seine Besteuerung und seine Einsatzwünsche die
beste Lösung ist.
Die Bedingungen
Mindestens 30 Jahre alt und als "kfz-technisches
Kulturgut" zu bewerten: Das sind die
hauptsächlichen Bedingungen, um ein
Oldtimer-Kennzeichen erhalten zu können. Vorher muss
das Gutachten eines amtlich anerkannten
Sachverständigen eingeholt werden, gemäß
Paragraph 21 c der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der
"Richtlinie für die Begutachtung von
Oldtimer-Fahrzeugen''. Ob der Veteran noch gut
gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw.
gekonnt restauriert ist, spielt hierbei eine
ausschlaggebende Rolle.
Zusätzlich ist eine weitere Prüfung im Rahmen
des Sachverständigen-Gutachtens geboten:
Hat der Oldie noch eine gültige Betriebserlaubnis,
genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand mit
einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 der
StVZO unter die Lupe genommen wird.
Fehlt es an einer gültigen Betriebserlaubnis, muss
sich der Sachverständige mit der Frage befassen, ob
der Veteran im Ganzen den Vorschriften entspricht:
Auf Basis von Paragraph 21 der StVZO
("Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge"). Von den Bedingungen, die
für ein Kfz der heutigen Zeit gelten, darf er dabei
jedoch gewisse Abstriche machen.
Gutachten positiv ? Dann wird die
Kfz-Zulassungsstelle dem Veteranen eine besondere
"Betriebserlaubnis als Oldtimer" erteilen.
Mit ihr hat der Besitzer einen Anspruch auf das
Oldtimer-Kennzeichen: In Form des bekannten
Euroschildes, dem ein "H" als Schlussbuchstabe
hinzugefügt ist (H = historisches Fahrzeug). Reicht
der vorhandene Platz für ein Kennzeichen von
vorschriftsmäßiger Größe nicht aus, kann auf
eine Umrüstung verzichtet werden und ausnahmsweise,
jedoch ohne Rechtsanspruch, ein
"Leichtkraftrad-Kennzeichen" zugeteilt
werden.
Ausgeschlossen ist es im übrigen, die
Vergünstigungen eines Oldtimer- Kennzeichens mit
denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines
Saisonkennzeichens zu kombinieren: Hier muss sich
der Oldie-Besitzer für eine bestimmte Lösung
entscheiden und auf die anderen verzichten. Eine
vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich.
2. Rotes Dauerkennzeichen:
Leider auch erst ab 30 Jahren
Die Vorteile
Auch die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO ist den
Freunden historischer Fahrzeuge zugedacht, unter dem
Stichwort "Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden
Verwendung". Sie bietet die gleichen
Steuervergünstigungen wie das Oldtimer-Kennzeichen.
Ein weiterer Vorteil winkt, wenn ein Oldie-Freund
über mehrere Veteranen verfügt. Darin kann er sie
abwechselnd mit dem gleichen roten Dauerkennzeichen
nutzen. Seine Besteuerung erhöht sich dadurch
nicht.
Dazu kommt, dass die Lösung mit dem
Dauerkennzeichen der leichteste Weg ist, um einen
Oldtimer wieder auf die Straße zu bringen. Weder
eine amtliche Zulassung gemäß Paragraph 18 der
StVZO noch eine gültige Betriebserlaubnis wird in
diesen Fällen verlangt. Auch Hauptuntersuchungen
des Veteranen sind nicht vorgeschrieben, aber auf
freiwilliger Basis zu empfehlen: Damit die
Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt und ein
entsprechender Nachweis bei einem Unfall geführt
werden kann. Überdies wird eine Begutachtung nur in
Zweifelsfällen gefordert - zum Beispiel dann, wenn
keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind, die
technische Beschreibung in diesen Papieren
lückenhaft ist oder das Fahrzeug erstmals im
Geltungsbereich der StVZO zugelassen werden soll und
die Zulassungsstelle die Vorschriftsmäßigkeit des
Fahrzeugs nicht beurteilen kann.
Die Einschränkungen
Doch Achtung: Die besonderen Vorzüge des roten
Dauerkennzeichens für Oldtimer sind mit gewichtigen
Einschränkungen verbunden. Nicht im Alltagsverkehr,
sondern nur für spezielle Oldtimer-Treffen darf der
Veteran auf die Straße gebracht werden. Mit den
Worten der StVZO sind dies "Veranstaltungen,
die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der
Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
dienen", also zum Beispiel einschlägige
Korsos, Schauen, Rallyes und Clubtreffen.
Freigegeben sind auch die Hin- und Rückfahrten, die
mit Oldtimer-Veranstaltungen zusammenhängen.
Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit dem
Oldie sind ebenfalls zulässig. Das gleiche gilt,
wenn der Veteran zur Wartung oder zur Reparatur
gebracht werden muss.
Oldtimer-Freunde, denen die beschriebenen Grenzen
zu eng gesteckt sind, müssen auf andere mögliche
Zulassungsformen ausweichen, also bei zureichendem
Fahrzeugalter auf das Oldtimer-Kennzeichen und
ansonsten auf eine reguläre bzw. saisonale
Zulassung. Die Gretchenfragen lauten hier, ob der
Veteran eine solche Zulassung noch schafft, und
welcher Aufwand dafür vonnöten ist. Bei den
Antworten auf diese Fragen helfen die Spezialisten
des TÜV gerne. :-)
Die Bedingungen
In der Regel muss ein Oldie mindestens 30 Jahre alt
sein, damit sein Besitzer ein rotes Dauerkennzeichen
bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen kann. Dazu
kommen noch weitere Vorgaben, die aus Paragraph 28
der StVZO und der 49. StVZO-Ausnahmeverordnung
hervorgehen. Im einzelnen:
Die Zulassungsstelle wird prüfen, ob der
Antragsteller "zuverlässig" ist. Zu
diesem Zweck wird sie die Vorlage eines amtlichen
Führungszeugnisses verlangen und eventuell noch
eine ergänzende Auskunft von der Flensburger
Verkehrssünderkartei einholen.
Der Oldie-Freund muss nachweisen, dass der
Veteran in seinem Eigentum steht. Ebenso muss er die
technischen Daten des Fahrzeugs belegen. Wohl dem,
der noch einen Fahrzeugbrief zur Hand hat - und sei
es einen entwerteten mit abgeschnittenen Ecken.
Damit sind beide Nachweise geführt. Fehlt der
Brief, sind anderweitige Belege vonnöten, etwa ein
Kaufvertrag und - was die Fahrzeugbeschreibung
anlangt - ein Sachverständigen-Gutachten.
Dann bekommt der Besitzer des Oldtimers sein rotes
Dauerkennzeichen, einen ''Besonderen
Fahrzeugschein" und die Auflage, Aufzeichnungen
über durchgeführte Fahrten zu führen. Hat er
mehrere Veteranen, und will er mal diesen und mal
jenen mit dem Kennzeichen fahren, muss er sich für
jedes Fahrzeug einen "Besonderen
Fahrzeugschein" ausstellen lassen.
Der Nachteil
Einen Nachteil hat die Regelung noch: Ein Jahr - bei
beantragter Verlängerung eineinhalb Jahre - nach
dem Beenden einer eventuellen regulären Zulassung
wird die Betriebserlaubnis automatisch unwirksam.
Bei erneuter regulärer Zulassung wird ein neuer
Fahrzeugbrief erstellt. Oft ist es dann um den
alten, originalen Brief sehr schade.
3. Saisonkennzeichen: Oft
ein guter Ausweg
Die Vorteile
Hat ein Veteran noch keine 30 Jahre auf dem Buckel,
ist er verkehrsrechtlich gesehen auch noch kein
"kfz-technisches Kulturgut". Nur eine
reguläre Zulassung kommt für ihn in Betracht.
Ebenso verhält es sich, wenn die Nutzung des Oldies über den Rahmen von
Oldtimer-Veranstaltungen hinausgehen soll.
Verlockend kann es ja zum Beispiel sein, schöne
Sommerausflüge mit einem betagten Kabriolett zu
unternehmen.
Eine Sonderform der regulären Zulassung ist das
Saisonkennzeichen. Weil viele Oldie-Freunde ihr
gutes Stück nur in der wärmeren Jahreszeit aus der
Garage holen wollen, ist es für sie eine
interessante Alternative. Manchmal ist diese Lösung
steuerlich sogar noch günstiger als das Oldtimer-
oder Dauerkennzeichen. Im einzelnen:
Während der Geltungsdauer des Saisonkennzeichens
kann das Fahrzeug nach Belieben im Alltagsverkehr
eingesetzt werden.
Während ihrer Betriebsruhe gelten Fahrzeuge mit
Saisonkennzeichen nicht als stillgelegt, sondern als
vorübergehend aus dem öffentlichen Verkehr
gezogen. Das bedeutet, dass sich das An- und
Abmelden bei der Kfz-Zulassungsstelle erübrigt und
die Kosten für diese Verfahren entfallen.
Die Steuerpflicht bemisst sich nach dem gewählten
Zeitraum für das Saisonkennzeichen. Beispiele: Bei
sechs Monaten fällt nur die Hälfte der
Jahressteuer an und bei vier Monaten bloß ein
Drittel.
Die Bedingungen
Eine reguläre Zulassung des Fahrzeugs
vorausgesetzt, kann sein Besitzer für mindestens
zwei und höchstens elf volle Monate im Jahr ein
Saisonkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle
beantragen. Dann bekommt er ein Euroschild, auf dem
rechts der Geltungszeitraum vermerkt ist. "04 -
10" steht hier zum Beispiel für April bis
einschließlich Oktober. Die weiteren Regeln:
In dem Zeitraum, den das Saisonkennzeichen ausweist,
ist das Fahrzeug alljährlich zum öffentlichen
Verkehr zugelassen. Während seiner Betriebsruhe muss
es auf privatem Grund abgestellt werden.
Unzulässig ist es, die saisonale Zulassung auf zwei
Perioden innerhalb des gewählten Jahreszeitraums
aufzuteilen. Ein Saisonkennzeichen, das zum Beispiel
von März bis Mai und darin wieder von Juli bis
Oktober gelten soll, wird folglich nicht vergeben.
Weil das Fahrzeug nicht stillgelegt ist, müssen die
StVZO-Vorschriften auch während der Ruhezeit
beachtet werden. Beispielsweise hat der Besitzer
einen Verkauf unverzüglich an die
Kfz-Zulassungsstelle zu melden.
Eine Erleichterung winkt, wenn vorgeschriebene
Pflichtuntersuchungen in die Zeit der Betriebsruhe
fallen. Im ersten Monat nach dem
"Wiederaufleben" des Saisonkennzeichens
sind sie nachzuholen. Prüfungs-, Probe- und
Überführungsfahrten während der Ruhezeit sind
zulässig, wenn dafür rote Kennzeichen verwendet
werden. Diese müssen die Saisonkennzeichen
"vollständig abdecken"
Achtung: Wer ein Fahrzeug außerhalb seiner
saisonalen Zulassung benutzt, unternimmt eine
"Schwarzfahrt", die schwere straf- und
haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
4. Reguläre Zulassung:
Erleichterungen für Oldies
Die Vorteile
Unbegrenzte Einsatzmöglichkeiten eröffnet eine
reguläre Zulassung. Nach Belieben kann das Fahrzeug
auch ah- und wieder angemeldet werden, sofern diese
vorübergehende Stillegung den Zeitraum eines
Jahres, der auf Antrag von der Kfz-Zulassungsstelle
um ein halbes Jahr verlängert werden kann, nicht
überschreitet. Freilich: Jeder solche Meldevorgang
bei der Kfz-Zulassungsstelle ist gebührenpflichtig.
Für "Teilzeitbenutzer" von Fahrzeugen
kann also ein Saisonkennzeichen die
kostengünstigere Lösung sein.
Auch wenn bei einer regulären Zulassung die normale
Kfz-Steuertabelle greift und nicht der ermäßigte
Oldtimersatz: In einigen Fällen ist die Einstufung
eines Oldies nach der Tabelle noch billiger
Die Bedingungen und die
Hürden
Ist eine reguläre Zulassung gemäß Paragraph 18,
20 und 21 der StVZO von einem Oldtimer überhaupt
noch zu schaffen? An den Vorgaben für ein Fahrzeug
heutiger Produktion gemessen, müsste die Antwort
fast immer "Nein" lauten. Denn: Vom
Standard unserer Tage weicht die technische
Ausstattung älterer Modelle in den meisten Fällen
ab, zum Beispiel in punkto Beleuchtung,
Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger oder
Scheibenverglasung.
Doch da gibt es einen Grundsatz, der dem Oldie-Freund
in zahlreichen Punkten weiterhilft:
Die StVZO-Bestimmungen, die ein Fahrzeug erfüllen
muss, bemessen sich nach dem Zeitpunkt seiner
Erstzulassung. Für später verordnete
Nachrüstungen gilt dieser Grundsatz freilich nicht.
Abstriche sind auch zu machen, wenn ein Oldtimer aus
dem Verkehr gezogen worden ist und nun wieder auf
die Straße soll. Ebenso verhält es sich bei
Importfahrzeugen. In diesen Fällen hängt die
erneute bzw. deutsche Zulassung von einer
Begutachtung ab. Auf Basis des StVZO-Paragraphen 21
muss sie ein amtlich anerkannter Sachverständiger
vornehmen.
Die Meßlatte für ein Kfz der Gegenwart muss der
Gutachter jedoch nicht an einen Oldtimer anlegen:
Zum einen kann er Ausnahmen vom heutigen Stand der
StVZO befürworten. Zum anderen kann er für
bestimmte Teile bestätigen, dass ihr Gegenstück am
Oldie ungefähr den gleichen Dienst tut wie das
heute geforderte ("In-etwa-Wirkung" ). Dass
sich die Zulassungsstelle dem Ergebnis des
Gutachtens anschließt, ist in aller Regel zu
erwarten.
Fazit: Nur individuell lässt sich die beste Lösung
für die reguläre Zulassung eines Oldtimers finden.
"Erst mal schlau machen und dann ans
Restaurieren bzw. Nachrüsten gehen", muss
deshalb die Devise für den Oldie-Freund lauten.
Sonst riskiert er, dass sein Aufwand an Zeit und
Geld umsonst gewesen ist. Ein Gespräch mit den
Oldtimer-Spezialisten des TÜV Süddeutschland kann
ihn vor einer solchen Enttäuschung bewahren.
Versicherung: Die
Bedingungen erkunden
Egal, welche Art von Zulassung angestrebt wird:
Ohne Haftpflichtschutz darf auch ein Oldtimer nicht
auf die Straße. Diesen Nachweis wird die
Zulassungsstelle verlangen, in Form der bekannten
Versicherungs-Doppelkarte. Vorher ist es lohnend,
die Bedingungen mehrerer Versicherer zu
erkunden.
Wichtige Fragen sind:
Bietet der Versicherer einen Sondertarif für
Oldtimer?
Sind nicht nur die Prämien günstig, sondern auch
die Vertragsklauseln?
Bleibt bei einer saisonalen Nutzung der
Schadenfreiheits-Rabatt erhalten?
Wenn ein Saisonkennzeichen für mindestens sechs
Monate im Jahr gewählt wird, sollte dies nach einer
Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) der Fall sein.
Wenn der Besitzer des Oldies zwischen verschiedenen
Zulassungsformen wählen kann: Wie verhält es sich
bei jeder von ihnen mit der Versicherungsprämie?
Macht deren Höhe möglicherweise einen
Steuervorteil wieder zunichte?
Wird zusätzlich zum Haftpflicht- ein Kaskoschutz
gewünscht, sollte auch erkundet werden, ob das
Fahrzeug noch in der Typklassenliste geführt wird.
Falls nicht, wird der Versicherer den Wert des
Oldtimers wissen wollen, um darauf sein Kasko-Angebot
zu stützen. Oft wird er hierzu ein Gutachten
verlangen. Die TÜV-Sachverständigen können auch
solche Gutachten erstellen: Nicht nur für
Versicherer, sondern ebenso für Oldie-Freunde, die
genau Bescheid wissen wollen, ehe sie ein Fahrzeug
erwerben oder verkaufen.
Schließlich, aber nicht zuletzt: Wer von der
bisherigen Zulassungsform seines Oldies auf eine
andere umsteigen will, muss Kontakt mit seinem
Versicherer aufnehmen. Ein solcher Umstieg erfordert
nämlich eine Aktualisierung des
Versicherungsvertrags.
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