Zulassungsbestimmungen für Oldtimer und Klassiker

In Deutschland gibt es verschiedene Zulassungsbestimmungen für Oldtimer und Klassiker. In anderen europäischen Ländern bestehen zum Teil ähnliche Regeln. Da unsere SUZUKIs zum Teil schon ein hohes Alter erreicht haben, ist der Blick in die Zulassungsbestimmungen sicher interessant.
Der folgende Artikel stammt von Wolfgang, Ralf und Fred, den Betreibern von www.zweitakte.de, die mir die freundliche Genehmigung zur Verwendung des Materials gegeben haben.

Vier Wege winken jetzt dem Oldtimer-Freund in Deutschland, um sein kostbares Stück in den Verkehr zu bringen: Das Oldtimer-Kennzeichen, das rote Dauerkennzeichen, das Saisonkennzeichen und die reguläre Zulassung. Welcher Weg ist der beste?
Die Antwort hängt vor allem von den Einsatzwünschen des Oldie-Besitzers ab. Aber auch das Alter und der Zustand des Fahrzeugs spielen eine Rolle - und manches andere mehr. Viele Fragen in punkto Zulassung, Betriebserlaubnis, Begutachtung, Besteuerung und Versicherung sind abzuklären, um die richtige Lösung zu finden.

1. Oldtimer-Kennzeichen: Erst ab 30 Jahren

Die Vorteile
Zwei Vorteile bietet das Oldtimer-Kennzeichen mit dem Zusatz "H": Erstens - der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes einsetzen. Zweitens - der Jahres-Steuersatz beläuft sich pauschal auf 46 EUR für Motorräder und 191 EUR für alle anderen Fahrzeuge, ob Uralt-Käfer, Setra-Bus, Horch-Limousine oder Büssing-Lkw (Kosten für 2015).
Achtung: Zum Oldtimer-Kennzeichen gibt es zwei Alternativen, die in punkto Besteuerung noch günstiger sein können. Sie kommen in Betracht, wenn der Veteran einen sehr kleinen Hubraum hat oder jedes Jahr nur für wenige Monate auf die Straße soll. Dann sollte der Oldie-Freund prüfen, ob nicht eine reguläre bzw. saisonale Zulassung im Blick auf seine Besteuerung und seine Einsatzwünsche die beste Lösung ist.

Die Bedingungen
Mindestens 30 Jahre alt und als "kfz-technisches Kulturgut" zu bewerten: Das sind die hauptsächlichen Bedingungen, um ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten zu können. Vorher muss das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt werden, gemäß Paragraph 21 c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen''. Ob der Veteran noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist, spielt hierbei eine ausschlaggebende Rolle.

Zusätzlich ist eine weitere Prüfung im Rahmen des Sachverständigen-Gutachtens geboten:
Hat der Oldie noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand mit einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 der StVZO unter die Lupe genommen wird.
Fehlt es an einer gültigen Betriebserlaubnis, muss sich der Sachverständige mit der Frage befassen, ob der Veteran im Ganzen den Vorschriften entspricht: Auf Basis von Paragraph 21 der StVZO ("Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge"). Von den Bedingungen, die für ein Kfz der heutigen Zeit gelten, darf er dabei jedoch gewisse Abstriche machen.

Gutachten positiv ? Dann wird die Kfz-Zulassungsstelle dem Veteranen eine besondere "Betriebserlaubnis als Oldtimer" erteilen. Mit ihr hat der Besitzer einen Anspruch auf das Oldtimer-Kennzeichen: In Form des bekannten Euroschildes, dem ein "H" als Schlussbuchstabe hinzugefügt ist (H = historisches Fahrzeug). Reicht der vorhandene Platz für ein Kennzeichen von vorschriftsmäßiger Größe nicht aus, kann auf eine Umrüstung verzichtet werden und ausnahmsweise, jedoch ohne Rechtsanspruch, ein "Leichtkraftrad-Kennzeichen" zugeteilt werden.
Ausgeschlossen ist es im übrigen, die Vergünstigungen eines Oldtimer- Kennzeichens mit denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines Saisonkennzeichens zu kombinieren: Hier muss sich der Oldie-Besitzer für eine bestimmte Lösung entscheiden und auf die anderen verzichten. Eine vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich.

2. Rotes Dauerkennzeichen: Leider auch erst ab 30 Jahren

Die Vorteile
Auch die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO ist den Freunden historischer Fahrzeuge zugedacht, unter dem Stichwort "Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung". Sie bietet die gleichen Steuervergünstigungen wie das Oldtimer-Kennzeichen.
Ein weiterer Vorteil winkt, wenn ein Oldie-Freund über mehrere Veteranen verfügt. Darin kann er sie abwechselnd mit dem gleichen roten Dauerkennzeichen nutzen. Seine Besteuerung erhöht sich dadurch nicht.
Dazu kommt, dass die Lösung mit dem Dauerkennzeichen der leichteste Weg ist, um einen Oldtimer wieder auf die Straße zu bringen. Weder eine amtliche Zulassung gemäß Paragraph 18 der StVZO noch eine gültige Betriebserlaubnis wird in diesen Fällen verlangt. Auch Hauptuntersuchungen des Veteranen sind nicht vorgeschrieben, aber auf freiwilliger Basis zu empfehlen: Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt und ein entsprechender Nachweis bei einem Unfall geführt werden kann. Überdies wird eine Begutachtung nur in Zweifelsfällen gefordert - zum Beispiel dann, wenn keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind, die technische Beschreibung in diesen Papieren lückenhaft ist oder das Fahrzeug erstmals im Geltungsbereich der StVZO zugelassen werden soll und die Zulassungsstelle die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nicht beurteilen kann.

Die Einschränkungen
Doch Achtung: Die besonderen Vorzüge des roten Dauerkennzeichens für Oldtimer sind mit gewichtigen Einschränkungen verbunden. Nicht im Alltagsverkehr, sondern nur für spezielle Oldtimer-Treffen darf der Veteran auf die Straße gebracht werden. Mit den Worten der StVZO sind dies "Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen", also zum Beispiel einschlägige Korsos, Schauen, Rallyes und Clubtreffen.
Freigegeben sind auch die Hin- und Rückfahrten, die mit Oldtimer-Veranstaltungen zusammenhängen. Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit dem Oldie sind ebenfalls zulässig. Das gleiche gilt, wenn der Veteran zur Wartung oder zur Reparatur gebracht werden muss.

Oldtimer-Freunde, denen die beschriebenen Grenzen zu eng gesteckt sind, müssen auf andere mögliche Zulassungsformen ausweichen, also bei zureichendem Fahrzeugalter auf das Oldtimer-Kennzeichen und ansonsten auf eine reguläre bzw. saisonale Zulassung. Die Gretchenfragen lauten hier, ob der Veteran eine solche Zulassung noch schafft, und welcher Aufwand dafür vonnöten ist. Bei den Antworten auf diese Fragen helfen die Spezialisten des TÜV gerne. :-)

Die Bedingungen
In der Regel muss ein Oldie mindestens 30 Jahre alt sein, damit sein Besitzer ein rotes Dauerkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen kann. Dazu kommen noch weitere Vorgaben, die aus Paragraph 28 der StVZO und der 49. StVZO-Ausnahmeverordnung hervorgehen. Im einzelnen:

Die Zulassungsstelle wird prüfen, ob der Antragsteller "zuverlässig" ist. Zu diesem Zweck wird sie die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses verlangen und eventuell noch eine ergänzende Auskunft von der Flensburger Verkehrssünderkartei einholen.

Der Oldie-Freund muss nachweisen, dass der Veteran in seinem Eigentum steht. Ebenso muss er die technischen Daten des Fahrzeugs belegen. Wohl dem, der noch einen Fahrzeugbrief zur Hand hat - und sei es einen entwerteten mit abgeschnittenen Ecken. Damit sind beide Nachweise geführt. Fehlt der Brief, sind anderweitige Belege vonnöten, etwa ein Kaufvertrag und - was die Fahrzeugbeschreibung anlangt - ein Sachverständigen-Gutachten.
Dann bekommt der Besitzer des Oldtimers sein rotes Dauerkennzeichen, einen ''Besonderen Fahrzeugschein" und die Auflage, Aufzeichnungen über durchgeführte Fahrten zu führen. Hat er mehrere Veteranen, und will er mal diesen und mal jenen mit dem Kennzeichen fahren, muss er sich für jedes Fahrzeug einen "Besonderen Fahrzeugschein" ausstellen lassen.

Der Nachteil
Einen Nachteil hat die Regelung noch: Ein Jahr - bei beantragter Verlängerung eineinhalb Jahre - nach dem Beenden einer eventuellen regulären Zulassung wird die Betriebserlaubnis automatisch unwirksam. Bei erneuter regulärer Zulassung wird ein neuer Fahrzeugbrief erstellt. Oft ist es dann um den alten, originalen Brief sehr schade.

3. Saisonkennzeichen: Oft ein guter Ausweg

Die Vorteile
Hat ein Veteran noch keine 30 Jahre auf dem Buckel, ist er verkehrsrechtlich gesehen auch noch kein "kfz-technisches Kulturgut". Nur eine reguläre Zulassung kommt für ihn in Betracht. Ebenso verhält es sich, wenn die Nutzung des Oldies über den Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen hinausgehen soll. Verlockend kann es ja zum Beispiel sein, schöne Sommerausflüge mit einem betagten Kabriolett zu unternehmen.
Eine Sonderform der regulären Zulassung ist das Saisonkennzeichen. Weil viele Oldie-Freunde ihr gutes Stück nur in der wärmeren Jahreszeit aus der Garage holen wollen, ist es für sie eine interessante Alternative. Manchmal ist diese Lösung steuerlich sogar noch günstiger als das Oldtimer- oder Dauerkennzeichen. Im einzelnen:

Während der Geltungsdauer des Saisonkennzeichens kann das Fahrzeug nach Belieben im Alltagsverkehr eingesetzt werden.
Während ihrer Betriebsruhe gelten Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen nicht als stillgelegt, sondern als vorübergehend aus dem öffentlichen Verkehr gezogen. Das bedeutet, dass sich das An- und Abmelden bei der Kfz-Zulassungsstelle erübrigt und die Kosten für diese Verfahren entfallen.
Die Steuerpflicht bemisst sich nach dem gewählten Zeitraum für das Saisonkennzeichen. Beispiele: Bei sechs Monaten fällt nur die Hälfte der Jahressteuer an und bei vier Monaten bloß ein Drittel.

Die Bedingungen
Eine reguläre Zulassung des Fahrzeugs vorausgesetzt, kann sein Besitzer für mindestens zwei und höchstens elf volle Monate im Jahr ein Saisonkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dann bekommt er ein Euroschild, auf dem rechts der Geltungszeitraum vermerkt ist. "04 - 10" steht hier zum Beispiel für April bis einschließlich Oktober. Die weiteren Regeln:
In dem Zeitraum, den das Saisonkennzeichen ausweist, ist das Fahrzeug alljährlich zum öffentlichen Verkehr zugelassen. Während seiner Betriebsruhe muss es auf privatem Grund abgestellt werden.
Unzulässig ist es, die saisonale Zulassung auf zwei Perioden innerhalb des gewählten Jahreszeitraums aufzuteilen. Ein Saisonkennzeichen, das zum Beispiel von März bis Mai und darin wieder von Juli bis Oktober gelten soll, wird folglich nicht vergeben.
Weil das Fahrzeug nicht stillgelegt ist, müssen die StVZO-Vorschriften auch während der Ruhezeit beachtet werden. Beispielsweise hat der Besitzer einen Verkauf unverzüglich an die Kfz-Zulassungsstelle zu melden.
Eine Erleichterung winkt, wenn vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen in die Zeit der Betriebsruhe fallen. Im ersten Monat nach dem "Wiederaufleben" des Saisonkennzeichens sind sie nachzuholen. Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten während der Ruhezeit sind zulässig, wenn dafür rote Kennzeichen verwendet werden. Diese müssen die Saisonkennzeichen "vollständig abdecken"

Achtung: Wer ein Fahrzeug außerhalb seiner saisonalen Zulassung benutzt, unternimmt eine "Schwarzfahrt", die schwere straf- und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

4. Reguläre Zulassung: Erleichterungen für Oldies

Die Vorteile
Unbegrenzte Einsatzmöglichkeiten eröffnet eine reguläre Zulassung. Nach Belieben kann das Fahrzeug auch ah- und wieder angemeldet werden, sofern diese vorübergehende Stillegung den Zeitraum eines Jahres, der auf Antrag von der Kfz-Zulassungsstelle um ein halbes Jahr verlängert werden kann, nicht überschreitet. Freilich: Jeder solche Meldevorgang bei der Kfz-Zulassungsstelle ist gebührenpflichtig. Für "Teilzeitbenutzer" von Fahrzeugen kann also ein Saisonkennzeichen die kostengünstigere Lösung sein.
Auch wenn bei einer regulären Zulassung die normale Kfz-Steuertabelle greift und nicht der ermäßigte Oldtimersatz: In einigen Fällen ist die Einstufung eines Oldies nach der Tabelle noch billiger

Die Bedingungen und die Hürden
Ist eine reguläre Zulassung gemäß Paragraph 18, 20 und 21 der StVZO von einem Oldtimer überhaupt noch zu schaffen? An den Vorgaben für ein Fahrzeug heutiger Produktion gemessen, müsste die Antwort fast immer "Nein" lauten. Denn: Vom Standard unserer Tage weicht die technische Ausstattung älterer Modelle in den meisten Fällen ab, zum Beispiel in punkto Beleuchtung, Sicherheitsgurte, Fahrtrichtungsanzeiger oder Scheibenverglasung.
Doch da gibt es einen Grundsatz, der dem Oldie-Freund in zahlreichen Punkten weiterhilft:
Die StVZO-Bestimmungen, die ein Fahrzeug erfüllen muss, bemessen sich nach dem Zeitpunkt seiner Erstzulassung. Für später verordnete Nachrüstungen gilt dieser Grundsatz freilich nicht. Abstriche sind auch zu machen, wenn ein Oldtimer aus dem Verkehr gezogen worden ist und nun wieder auf die Straße soll. Ebenso verhält es sich bei Importfahrzeugen. In diesen Fällen hängt die erneute bzw. deutsche Zulassung von einer Begutachtung ab. Auf Basis des StVZO-Paragraphen 21 muss sie ein amtlich anerkannter Sachverständiger vornehmen.

Die Meßlatte für ein Kfz der Gegenwart muss der Gutachter jedoch nicht an einen Oldtimer anlegen: Zum einen kann er Ausnahmen vom heutigen Stand der StVZO befürworten. Zum anderen kann er für bestimmte Teile bestätigen, dass ihr Gegenstück am Oldie ungefähr den gleichen Dienst tut wie das heute geforderte ("In-etwa-Wirkung" ). Dass sich die Zulassungsstelle dem Ergebnis des Gutachtens anschließt, ist in aller Regel zu erwarten.
Fazit: Nur individuell lässt sich die beste Lösung für die reguläre Zulassung eines Oldtimers finden. "Erst mal schlau machen und dann ans Restaurieren bzw. Nachrüsten gehen", muss deshalb die Devise für den Oldie-Freund lauten. Sonst riskiert er, dass sein Aufwand an Zeit und Geld umsonst gewesen ist. Ein Gespräch mit den Oldtimer-Spezialisten des TÜV Süddeutschland kann ihn vor einer solchen Enttäuschung bewahren.

Versicherung: Die Bedingungen erkunden

Egal, welche Art von Zulassung angestrebt wird:
Ohne Haftpflichtschutz darf auch ein Oldtimer nicht auf die Straße. Diesen Nachweis wird die Zulassungsstelle verlangen, in Form der bekannten Versicherungs-Doppelkarte. Vorher ist es lohnend, die Bedingungen mehrerer Versicherer zu erkunden. 
Wichtige Fragen sind:
Bietet der Versicherer einen Sondertarif für Oldtimer?
Sind nicht nur die Prämien günstig, sondern auch die Vertragsklauseln?
Bleibt bei einer saisonalen Nutzung der Schadenfreiheits-Rabatt erhalten? 

Wenn ein Saisonkennzeichen für mindestens sechs Monate im Jahr gewählt wird, sollte dies nach einer Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der Fall sein.
Wenn der Besitzer des Oldies zwischen verschiedenen Zulassungsformen wählen kann: Wie verhält es sich bei jeder von ihnen mit der Versicherungsprämie? Macht deren Höhe möglicherweise einen Steuervorteil wieder zunichte?
Wird zusätzlich zum Haftpflicht- ein Kaskoschutz gewünscht, sollte auch erkundet werden, ob das Fahrzeug noch in der Typklassenliste geführt wird. Falls nicht, wird der Versicherer den Wert des Oldtimers wissen wollen, um darauf sein Kasko-Angebot zu stützen. Oft wird er hierzu ein Gutachten verlangen. Die TÜV-Sachverständigen können auch solche Gutachten erstellen: Nicht nur für Versicherer, sondern ebenso für Oldie-Freunde, die genau Bescheid wissen wollen, ehe sie ein Fahrzeug erwerben oder verkaufen.

Schließlich, aber nicht zuletzt: Wer von der bisherigen Zulassungsform seines Oldies auf eine andere umsteigen will, muss Kontakt mit seinem Versicherer aufnehmen. Ein solcher Umstieg erfordert nämlich eine Aktualisierung des Versicherungsvertrags.

© zweitakte.de, Aktualisierung durch Michael (11.04.15 )    [Start]